Aufnahmekriterien
- Anmeldung und Kostengutsprache durch das Amt für Volksschule und Kindergarten (AVK)
- Anmeldung durch öffentlich anerkannte Fürsorgestellen, Vormundschaftsbehörden und der Jugendanwaltschaft in Rücksprache mit dem AVK
- Ausserkantonale Schülerinnen und Schüler: Kostengutsprache durch die jeweilige Kantonale Verbindungsstelle
- Vorgängige Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst, eventuell ergänzend durch eine weitere ambulante, stationäre oder logopädische Fachstelle.
- Wohnort im Kanton Solothurn, Ausnahmen sind möglich
- Einverständnis der Eltern oder der gesetzlichen Vertreter
- Alter: 5–15 Jahre
Indikationen Sonderpädagogisches Zentrum Bachtelen (PDF)
Aufnahmebedingungen Bachtelen interne Sonderschule für Verhalten und Lernen (PDF)
Aufnahmebedingungen Bachtelen Integrierte Sonderschulung ISS (PDF)
Aufnahmebedingungen Bachtelen Sonderschule für Sprache und Kommunikation (PDF)
Aufnahmebedingungen Bachtelen Tagessonderschule TASO (PDF)

