Personalfürsorgestiftung

Im Jahre 1966 errichtet der Verein Kinder- und Erziehungsheim St. Josef die Personalfürsorgestiftung. Die Personalfürsorgestiftung mit Sitz in Grenchen ist eine Stiftung im Sinne von Art. 80ff. ZGB sowie Art. 331 OR und somit ein patronaler Wohlfahrtsfond, der die Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmenden der Stifterin sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Tod, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und unverschuldeter Notlage bezweckt. Da schon seit mehreren Jahre alle Arbeitnehmenden in einer Pensionskasse versichert sind, ergaben sich in den letzten Jahren vor allem Aufwendungen für eine Pension an die ehemaligen Schwestern, die in der Institution tätig waren, jedoch keiner Pensionskasse angeschlossen waren, sowie Aufwendungen in Form von Renten, um bei ehemaligen Mitarbeitenden Rentenkürzungen auszugleichen, da diese beim Wechsel in die Institution die volle Einkaufssumme in die staatliche Pensionskasse nicht zu leisten vermochten.